Gerichte bestätigen Einstufung der Bachblüten als Lebensmittel
Viele Jahre schon ist nicht wirklich klar als was die Bachblüten eingestuft werden sollen. Entweder als apothekenpflichtiges Medikament oder als Lebensmittel. Letzteres bedeutet evtl. auch das die Bachblüten nicht mehr nur in Apotheken verkauft werden dürfen sondern auch Nicht-Apotheken diese wundervollen Produkte anbieten können.
Auf Presseportal.de ist folgender Bericht erschienen:
Wir würden uns natürlich sehr freuen wenn es endlich ein gerichtlich fundiertes Urteil geben würde. !!! Warten wir ab was geschieht. Es darf gehofft werden 🙂