Gerichte bestätigen Einstufung der Bachblüten als Lebensmittel

Viele Jahre schon ist nicht wirklich klar als was die Bachblüten eingestuft werden sollen. Entweder als apothekenpflichtiges Medikament oder als Lebensmittel. Letzteres bedeutet evtl. auch das die Bachblüten nicht mehr nur in Apotheken verkauft werden dürfen sondern auch Nicht-Apotheken diese wundervollen Produkte anbieten können.

Auf Presseportal.de ist folgender Bericht erschienen:

Gerichte und Umfrage bestätigen: Bach-Blüten sind Lebensmittel Vertrieb und Präsentation in Apotheken ist zulässig

Wir würden uns natürlich sehr freuen wenn es endlich ein gerichtlich fundiertes Urteil geben würde. !!! Warten wir ab was geschieht. Es darf gehofft werden 🙂

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